Reglement des Elternrates der Schuleinheit Au
1. Grundsätze
1.1 Dieses Reglement gilt für die Mitwirkung der Eltern/Erziehungsberechtigten an der Schuleinheit Au.
1.2 Der Elternrat ist konfessionell und politisch neutral.
1.3 Der Elternrat ist über die wichtigsten Anliegen orientiert, welche die ganze Schuleinheit betreffen.
1.4 Die personelle und ideelle Unterstützung der Eltern bei Klassen- oder Schulhausprojekten fördert klassenübergreifende Kontakte zwischen Schülern, Eltern und Lehrerschaft. Dies fördert die
Identifikation und Integration innerhalb der gesamten Schuleinheit.
2. Zusammensetzung des Elternrates
2.1 Der Elternrat setzt sich zusammen aus Vertreter/-innen der Schul- und Kindergartenklassen (in der Regel je 2 Personen), der Schulleitung (1 Person) und der Lehrerschaft (2 Personen).
2.2 Der Vorstand wird aus den Vertreter/-innen der Klassen gebildet und von diesen gewählt. Der Vorstand setzt sich im Minimum aus Präsident/-in, Vizepräsident/in und Protokollführer/-in zusammen.
2.3 Die Lehrpersonen der ersten und vierten Klassen sind verpflichtet, die Wahl der Vertreter/-innen im ersten Schulquartal durchzuführen.
2.4 In den Kindergartenklassen werden die Wahlen jährlich im ersten Quartal durchgeführt.
2.5 Klassenvertretungen bleiben in der Regel für die Dauer eines Klassenzugs (drei Jahre) im Amt. Ersatzwahlen/Neuzuwahlen werden in den betreffenden Klassen organisiert.
3. Aufgaben und Kompetenzen des Elternrates
3.1 Der Elternrat fördert den Austausch zwischen den Eltern und der Lehrerschaft.
3.2 Der Elternrat unterstützt die Lehrpersonen bei Schulanlässen und wirkt bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule mit.
3.3 Der Elternrat informiert alle Eltern regelmässig über seine Tätigkeit.
3.4 Der Elternrat kann Informations- und Diskussionsveranstaltungen zu aktuellen pädagogischen und gesellschaftlichen Themen organisieren.
3.5 Je nach Bedarf kann der Elternrat einzelne Aufgaben besonderen Arbeitsgruppen zuweisen und Lehrpersonen sowie weitere Fachpersonen beiziehen.
3.6 Der Elternrat besitzt ein Antragsrecht an die Schulleitung.
3.7 Der Elternrat kann für Projektarbeiten der Schule beratend und unterstützend beigezogen werden.
Reglement des Elternrates der Schuleinheit Au
3.8 Der Elternrat tagt in der Regel vierteljährlich (jährlich mindestens zweimal). Die Schulleitung und die Lehrervertretung nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
3.9 Der Elternrat führt die Wahl des Vorstandes durch.
3.10 Die Beschlüsse der Sitzungen werden in einem Protokoll festgehalten.
3.11 Dem Elternrat stehen Schulräumlichkeiten und Infrastruktur nach Absprache mit der Schulleitung und dem Hauswart zur Verfügung.
3.12 Bei größeren Anlässen erstellt der Vorstand ein detailliertes Budget, welches über die Schulleitung dem Ressort Finanzen vorgelegt wird. Haftungsansprüche gegen den Elternrat sind
ausgeschlossen. Der Elternrat fungiert ehrenamtlich (ohne Entlohnung).
4. Aufgaben und Kompetenzen des Vorstandes
4.1 Der Vorstand konstituiert sich selbst.
4.2 Der Vorstand organisiert jährlich die Neu- oder Wiederwahl des Vorstandes durch den Elternrat.
4.3 Der Vorstand legt zusammen mit der Schulleitung die Termine für die Sitzungen fest.
4.4 Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Elternrates vor, leitet sie und erstellt ein Protokoll.
4.5 Der Vorstand pflegt den Kontakt zur Schulleitung und zu temporären Arbeitsgruppen.
4.6 Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Arbeitsgruppen.
5. Abgrenzungen
5.1 Der Elternrat besitzt keinerlei Aufsichtsfunktionen.
5.2 Der Elternrat hat kein Mitspracherecht in den Bereichen: Unterrichtsgestaltung, Lehrplan und Lernziele, Methodik und Didaktik, Personelles.
5.3 Die Mitglieder des Elternrates vertreten keine Einzelinteressen (weder innerhalb des Elternrats noch in Bezug auf einzelne Schüler).